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   LSG Bayern, 18.05.2004 - L 6 RJ 564/02   

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https://dejure.org/2004,22366
LSG Bayern, 18.05.2004 - L 6 RJ 564/02 (https://dejure.org/2004,22366)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.05.2004 - L 6 RJ 564/02 (https://dejure.org/2004,22366)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - L 6 RJ 564/02 (https://dejure.org/2004,22366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines serbischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, hilfsweise auf Rente wegen Erwerbsminderung; Beschäftigung in Deutschland als Metallsortierer; Beschwerden und Funktionsstörungen am Körperhaltungsapparat, Zustand ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2004 - L 6 RJ 564/02
    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI am Ende genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs, besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (vgl. z.B. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27 und 33).
  • LSG Bayern, 29.01.2002 - L 6 RJ 180/99

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsminderung;

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2004 - L 6 RJ 564/02
    Auch legte sie eine Auskunft der BA vor, die der Senat im Berufungsverfahren L 6 RJ 180/99 eingeholt hatte, wonach ein Einarmiger grundsätzlich als Spielhallenaufsicht einsetzbar sei.
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2004 - L 6 RJ 564/02
    Ob dem Kläger ein entsprechender Arbeitsplatz auf dem dafür maßgeblichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich vermittelt werden könnte, ist rechtlich unerheblich, da bei vollschichtig einsatzfähigen Versicherten der Arbeitsmarkt als offen anzusehen ist und das Risiko der Arbeitsvermittlung von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung zu tragen ist; dementsprechend bestimmt § 43 Abs. 2 Satz 4 SGB VI a.F., dass nicht berufsunfähig ist, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann, und dass hierbei die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen ist (vgl. zum Vorstehenden zusammenfassend den Beschluss des Großen Senats des BSG vom 19.12.1996 - GS 2/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 49/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente - gelernter

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2004 - L 6 RJ 564/02
    Dieser Beruf wäre dem Kläger im Übrigen auch dann sozial zumutbar, wenn er den angelernten Arbeitern des oberen Bereichs zuzuordnen wäre (vgl. BSG-Urteil vom 12.02.2004 - B 13 RJ 49/03 R).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2004 - L 6 RJ 564/02
    Unter Anwendung dieser Grundsätze ist der Kläger der Gruppe mit dem Leitberuf des angelernten Arbeiters, und zwar des unteren Bereichs (Ausbildungs- oder Anlernzeit von drei Monaten bis zu einem Jahr, vgl. BSG-Urteil vom 29.03.1994 - 13 RJ 35/93 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45), zuzuordnen.
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2004 - L 6 RJ 564/02
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2004 - L 6 RJ 564/02
    Beschränkungen des Anmarschweges zur Arbeitsstätte liegen nicht vor, da der Kläger die durchschnittlich erforderlichen Fußwege zurücklegen kann (vgl. hierzu BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2004 - L 6 RJ 564/02
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 73/84

    Aufgliederung des Ausbildungsberufs Baufacharbeiter - Baufacharbeiter -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2004 - L 6 RJ 564/02
    Dementsprechend werden die Gruppen durch den Leitberuf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 138 und 140).
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